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Das Insolvenzrecht beschäftigt sich mit der Zahlungsunfähigkeit von Personen und Gesellschaften. Ein Insolvenzantrag ist beim zuständigen Landesgericht am Firmensitz des Unternehmens einzubringen. Zuständig ist hierfür:
  • bei Personengesellschaften alle vollhaftenden Gesellschafter.
  • bei einer GmbH alle handelsrechtlichen Geschäftsführer.
  • bei Einzelunternehmen vom Unternehmensinhaber.
Bei Nichteinbringen des Insolvenzantrages innerhalb einer Frist von 60 Tagen kann dies sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Konsequenzen mit sich ziehen.
Da ein Insolvenzverfahren in der Regel nicht von einem juristischen Leihen zu bewältigen ist, sollte daher in jedem Fall ein Rechtsanwalt zur Unterstützung herbeigezogen werden.

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