Spezialisierten Rechtsanwalt für Schadenersatzrecht
Das Haftungsrecht oder auch Schadenersatzrecht regelt ob und wer für einen entstandenen Schaden haftet.
Das Gesetz beschreibt Schaden als einen „Nachteil, der jemandem am Vermögen, an seinen Rechten oder an seiner Person zugefügt worden ist“. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Geschädigter einen Ersatz für den erlittenen Schaden von jemand anderem verlangen.
Ein Schaden muss generell innerhalb von 30 Jahren gerichtlich geltend gemacht werden, sonst gilt er als verjährt und kann nicht mehr gerichtlich geltend gemacht werden. Zusätzlich muss der Schaden innerhalb von einer Frist von 3 Jahren ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers eingeklagt werden, sonst gelten die Ansprüche auch als verjährt.
Sie sind Geschädigter, oder jemand fordert zu Unrecht von Ihnen Schadenersatzleistungen? Unsere spezialisierten Fachanwälte helfen Ihnen gerne weiter.
Rechtsanwalt Wien Schadenersatzrecht