Für die Unterscheidung zwischen sogenannten großen Websites (=große Offenlegungspflicht) oder kleinen Websites (=kleine Offenlegungspflicht) ist der Inhalt der Webseite entscheidend. Sobald auf der Website meinungsbildende Inhalte stehen, welche über die Darstellung des persönlichen Lebensbereichs oder über die Präsentation des Medienbetreibers hinausgehen, ist sie als große Website zu bewerten und benötigt eine große Offenlegung.
Für viele Unternehmer oder Webseitenbetreiber ist das Erstellen eines Impressums oft mit mühsamer und zeitaufwändiger Recherche verbunden. Die Angaben, welche im Rahmen der Offenlegungspflicht gemacht werden müssen, hängen von der Rechtsform des Webseitenbetreibers und der Verwendung der Webseite ab. Die gute Nachricht ist - fairesRecht schafft hier mit dem Impressum Generator Abhilfe. Mit unserem Impressum Generator erstellen Sie in kürzester Zeit Ihr Impressum für Blog, Webseite, Social-Media, etc.
Der Begriff Impressum beschreibt die Informationspflichten oder die Offenlegungspflicht für Medieninhaber oder Webseitenbetreiber, welche sich aus unterschiedlichen Gesetzen ergeben. In Österreich ist nahezu jeder Medieninhaber und Webseitenbetreiber dazu verpflichtet gewisse Angaben im Impressum zu veröffentlichen. Die Impressumspflicht gilt nicht nur für Webseiten, sondern auch für Social-Media Seiten.
Mit dem fairesRecht Impressum-Generator generieren und erstellen sie schnell und einfach online Ihr Impressum für Ihre Webseite, Ihre Facebook Seite oder Ihren Blog - völlig anonym und ohne Registrierung. Profitieren Sie von einem gut lesbaren und übersichtlich gegliederten Impressum.