Die Rechte der Fotograf*Innen

Noch nie war es einfacher Fotos zu machen, als in der heutigen Zeit der Smartphones, die mit hochwertigen Linsen und diversen automatischen Kameratools versehen sind. Doch was genau hat es eigentlich mit dem Urheberrecht auf sich, und wer kann welche Bilder verwenden?

Fotos sind geschützte Werke nach dem Urheberrechtsgesetz und können nicht einfach so von Dritten verwendet werden. Durch den Akt der Fotografie ist eine schöpferische Tätigkeit durchgeführt worden und lediglich die jeweiligen Fotograf*Innen besitzen nun die Rechte an diesen Bildern, eine Eintragung in ein Urheber-Register ist nicht nötig - egal ob Profi oder Hobby-Knipser*In. Prinzipiell steht es nur den Fotograf*Innen selbst zu, ihre Bilder zu bearbeiten, vervielfältigen, vermieten oder verkaufen. Wurden Fotografien während einer beruflichen Anstellung bei einem Unternehmen gemacht, hat jedoch das Unternehmen die Rechte an der Verwendung dieser. Grundsätzlich erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod der Fotograf*Innen.

Personenrecht und Interessenskonflikte

Doch neben dem Urheberrecht, gibt es auch noch das Persönlichkeitsrecht, was bedeutet, dass im Falle einer Abbildung mehrerer Personen, das Bild nicht automatisch verwendet werden kann, auch wenn es als schöpferischer Akt anerkannt wird. Sollte eine Person in einer Gruppe von Menschen klar erkennbar sein, dann darf das Bild entweder nur nach Genehmigung dieser oder einer Abwägung am öffentlichen Interesse verwendet werden, beispielsweise ein Bild aus einem Stadion, auf dem Besucher*Innen zu sehen sind.

Missbrauchsfall

Leider kommt es immer wieder dazu, dass Bilder unrechtmäßig verwendet werden und das Urheberrecht für Fotograf*Innen damit verletzt wird. In den Metadaten einer Bilddatei sollten Fotograf*Innen stets ihre Daten eintragen, um bezüglich einer allfälligen kommerziellen Nutzung von Interessent*Innen kontaktiert werden zu können. Zusätzlich empfiehlt sich das Versehen seiner Bilder mit Wasserzeichen, um einen Diebstahl des Eigentums zu verhindern. Kommt es trotzdem zu einer missbräuchlichen Verwendung eines Bildes, dann kann das je nach Fall, sowie kommerziellem Aspekt, mit einer Freiheits- oder Geldstrafe belangt werden. Haben Sie eines Ihrer Bilder im Netz gefunden und keine Genehmigung für die Verwendung erteilt, dann ist es ratsam schnellstmöglich Beweise zu sichern und sich an einen Rechtsbeistand zu wenden.

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Mag. Florian Pitner

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