Zahlen Sie überhöhte Miete?

Er ist eine Institution des österreichischen Stadtbildes und eines der beliebtesten Wohnobjekte: der Altbau. Doch leider ist es oftmals so, dass für die Wohnungen in einer dieser vor 1945 bzw. 1953 erbauten Liegenschaften ein viel zu hoher Mietzins verlangt wird.

Die Miete für eine Wohnung im Altbau unterliegt generell dem Mietrechtgesetz (MRG) und setzt sich aus unterschiedlichen Faktoren zusammen: Lage, Größe, Art, Beschaffenheit und auch Ausstattungs- sowie Erhaltungszustand spielen eine wichtige Rolle bei der Berechnung des Mietzinses. Zusätzlich ist auch die Höchstmiete im Gesetz verankert, um das Leben in den Großstädten mit fortschreitender Urbanisierung leistbarer zu gestalten. Viele Vermieter*Innen und Mieter*Innen wissen aber gar nicht von diesen Deckelungen, daher kann es gut sein, dass beim Abschluss des Mietvertrages auf diese Details vergessen und schlussendlich eine viel zu hohe Miete vereinbart wurde.

Reif für die Prüfung?

Sollte Ihre Mietwohnung, die Sie als Hauptwohnsitz ausschließlich zu Wohnzwecken nutzen, in einem vor 1945 bzw. 1953 (nicht aus öffentlichen Mitteln) errichteten Gebäude liegen und die Größe von 130 m² nicht überschreiten, dann würden wir Ihnen eine Überprüfung des Mietzinses nahelegen. Weitere Faktoren, die in die Berechnung des Mietzinses einfließen sind unter anderem auch der Erhaltungszustand des Wohnhauses, allfällige Lärmbeeinträchtigungen, sowie der Tatbestand, ob der Mietvertrag befristet oder unbefristet abgeschlossen wurde. Laut Statistik ist in rund 90 % der Fälle die geforderte Miete in Altbauwohnungen zu hoch, und Mieter*Innen sind zum einen verunsichert, weil die gesetzlichen Regelungen sowie Novellen für Laien zum Teil schwer verständlich formuliert sind und zum anderen trägt die ungleiche Macht-Dynamik zwischen Vermieter*Innen und Mieter*Innen zu einem unbehaglichen Gefühl bei.

Wir helfen!

Um für eine gerechte Miete zu sorgen arbeiten wir von faireMiete mit Expert*Innen und Rechtsanwält*Innen zusammen, um zu ermitteln, ob Ihr Mietzins auch wirklich korrekt berechnet wurde. Holen Sie sich, was Ihnen zusteht und profitieren Sie von mehr Kapital für die Freizeit: www.fairemiete.at

Rechtsanwalt Wien Mietrecht

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