Spezialisierten Rechtsanwalt für Erbrecht
Das österreichische Erbrecht behandelt die Vererbung von Verlassenschaften und alle damit verbundenen Rechtsnormen und Gesetze.
Als Verlassenschaft versteht man alle Verbindlichkeiten und Rechte eines Verstorbenen.
Die Verlassenschaft kann durch 2 Arten geregelt werden:
Im österreichischen Recht gilt grundsätzlich eine Testierfreiheit, welche besagt, dass jeder selbst bestimmen darf was mit seinem Vermögen nach dem Tod zu geschehen hat. Diese ist jedoch durch das Pflichtteilsrecht eingeschränkt, welches sich wiederum an der gesetzlichen Erbfolge orientiert.
Besonders bei unteilbaren Verlassenschaften, wie zum Beispiel einer Immobilie, ist ein Rechtsstreit in der „Erbgemeinschaft“ die häufige Folge.
Da die meisten juristischen Streitigkeiten im Erbrecht einen familiären Kreis betreffen und die Trauer über das Versterben des Erblassers noch präsent ist, ist hier eine besondere Feinfühligkeit sowie Sensibilität des handelnden Rechtsanwaltes gefragt.
Unsere spezialisierten Rechtsanwälte unterstützen Sie insbesondere bei: