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Das Strafrecht ist in Österreich im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und in einen allgemeinen Teil und einen besonderen Teil gegliedert.

Der allgemeine Teil definiert die „Allgemeinen Bestimmungen“ des Strafrechts, also z.B Verjährungsbestimmungen, Strafmilderungsgründe, Schuldausschließungsgründe, …

Der besondere Teil normiert einen Katalog an strafbaren Delikten.

Hinzu kommen verfassungsrechtlich garantierte, subjektive Rechte (also Grundrechte), welche den Normunterworfenen Rechte sichern sollen, zum Beispiel:

  • Art 90 B-VG sieht das Anklageprinzip vor. Das heißt, dass die Staatsanwaltschaft als anklagendes Organ den Staat im Verfahren vertritt und ein vom Richter getrenntes Organ ist.
  • Art. 7 EMRK: Das Rückwirkungsverbot verbietet nach dem Grundsatz „nulla poena sine lege“ eine rückwirkende Bestrafung - für Delikte, welche zum Begehungszeitpunkt nicht (oder milder) strafbar waren.
  • Art. 6 EMRK garantiert das Recht auf ein faires Verfahren und die Unschuldsvermutung (in dubio pro reo).

Die Hauptaufgabe des Strafrechtes ist es gewisse Rechtsgüter zu schützen. Hierbei versucht es durch Verbote das Verhalten von Normunterworfenen zu steuern.

Das österreichische Strafrecht setzt hierbei auf die:

  • Generalprävention: durch Strafdrohungen soll die Allgemeinheit davon abgehalten werden strafbare Handlungen zu begehen.
  • Spezialprävention: versucht den einzelnen Täter zukünftig davon abzuhalten strafbare Handlungen zu begehen.

Seit 2015 gibt es in Österreich die Möglichkeit eines Mandatsverfahrens. Hierbei kann der Richter ohne Hauptverhandlung eine Strafe erlassen, der Angeklagte kann jedoch jederzeit und ohne Angabe von Gründen Einspruch erheben. Dann kommt es zu einer Hauptverhandlung.

Bei leichten Taten kann die Staatsanwaltschaft auch einen diversionellen Tatausgleich anstreben. Hierbei wird das Verfahren gegen den Beschuldigten gegen die Erbringung einer gewissen Leistung (Geldstrafe, gemeinnütziger Arbeit) beendet.

Wenn sie strafrechtlichen Rechtsbeistand benötigen, kontaktieren Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt!

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