Spezialisierten Rechtsanwalt für Fremdenrecht und Asylrecht finden


Das österreichische Fremden- und Asylrecht betrifft den Umgang mit „nicht-österreichischen“ Staatsbürgern und deren Zuzug sowie deren Aufenthalt. Hierbei gilt es insbesondere zwischen EU-Bürgern zu differenzieren, wo der Umgang europarechtlich geregelt ist, oder sogenannten „Drittstaatangehörigen“.

Das Fremden- und Asylrecht ist geregelt im:

  • Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
  • Fremdenpolizeigesetz
  • Asylgesetz

Leistungen der Rechtsanwälte im Asylrecht:

  • Beratungen rund um die Staatsbürgerschaftsverleihung
  • Beratung im Asylverfahrung und Hilfe beim Familiennachzug
  • Aufenthaltsbewilligungen
  • Beratung rund um Doppelstaatsbürgerschaften und Staatsbürgerschaften von Kindern
  • etc.

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