Spezialisierten Rechtsanwalt für Fremdenrecht und Asylrecht
Das österreichische Fremden- und Asylrecht betrifft den Umgang mit „nicht-österreichischen“ Staatsbürgern und deren Zuzug sowie deren Aufenthalt. Hierbei gilt es insbesondere zwischen EU-Bürgern zu differenzieren, wo der Umgang europarechtlich geregelt ist, oder sogenannten „Drittstaatangehörigen“.
Das Fremden- und Asylrecht ist geregelt im:
Leistungen der Rechtsanwälte im Asylrecht:
Kontaktieren Sie jetzt Ihren spezialisierten Rechtsanwalt für Fremden- und Asylrecht.